Drittes Capitel.
Nene Methode, die Lage von Puncten zu bestimmen.
§. 28. Zu der Bestimmung der Lage von Puneten, sei es in einer gegebenen Geraden, oder m einer gegebenen Ebene oder im Raume überhaupt, werden Stucke von zweierlei Art erfordert. Die einen bleiben ~r aUe Puncte dieselben, wie z. B. die Axen eines gewNhnIichen Coordinatensystems. Die andem, welche Coordinaten im allgemeinsten Siune heissen, hangen von der verschiedenen Lage der Puncte gegen die erstern ab, und sind daher von einem Punete zum andern verilnderlich.
Die jetzt zu eïortemde Methode, Puacte zu bestimmen, besteht nun im Wesentlichen darin, dase, als unverKadertiehe Stücke, gewiMe Puncte genommen werden, die ich Fundamentalpuncte nennen will, und der za bestimmende Punct aïs Schwerpunet derselben gedacht wird. Die veïandetlichen Stucke oder die Coordinaten sind demnach hier die Verhaltnisse, welche zwischen den Coefficienten der Fundamentalpuncte stattfinden mussen, damit der zu bestimmende Punct dieser Puacte Schwerpunct sei.
Zur Vollkommenheit einer Bestimmungsmothode wird erfordert, dass beliebig gegebenen mSgtichen Werthen der Coordinaten immer ein und nicht mehr a]s ein gewissor Punct entspreche, und dase umgekehrt fUr irgend einen gegebenen Punct jede der Coordinaten immer und nur einen mSgUchen Werth erhalte. Da nun jedes gegebene System von Puncten und deren Coefficienten immer und nicht mehr als einen Schwerpunct hat (§. 8), so wird hiermit der eroten dieser Forderungen immer Genüge geschehen. Wie aber auch die zweite Forderung erfuUt, und jeder gegebene Punct aïs Schwerpunct der Fundamentalpuncte mit, nur auf eine Weise bestimmbaren, Coefficienten betrachtet werden konne, dies ergiebt sich unmittelbar aus don Satzen §. 22, §. 24, b, §. 26, &, wie wir sogleich mit Weiterem sehen werden.